Arzthaftungsrecht & Medizinrecht

Das Medizinrecht befasst sich neben dem Arzthaftungsrecht auch mit dem Krankenhausrecht, dem Recht der Pflegeberufe oder auch mit Ansprüchen von Versicherten gegenüber ihren privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungen/Krankenkassen. Im Arzthaftungsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen und die hieraus resultierenden Ansprüche, die sich aus einem Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patienten ergeben können. Aber auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Behandlern spielt hier eine Rolle. Die reine Arzthaftung regelt hierbei die zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes oder Krankenhauses gegenüber Patienten, falls es zur Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflichten im Rahmen der Behandlung kommen sollte. Hier sind beispielsweise Diagnose-, Befunderhebungs- oder Aufklärungsfehler zu nennen.

Die Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Markus Dietrich bezieht sich überwiegend auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Arzthaftungsrecht.