Bankenrecht

Das Bankenrecht befasst sich mit allen Vorgängen und Regelungen zwischen Bank und Kunde, Banken und Staat bzw. Banken untereinander. Der Schwerpunkt unserer umfassenden Beratung liegt auf Streitigkeiten im Rahmen der Geschäftsverbindung zwischen Banken und ihren Kunden, insbesondere in Bezug auf Kreditverträge, Bürgschaften und Anlageentscheidungen. So vertreten wir etwa Ihre Ansprüche beim Widerruf von Darlehensverträgen oder der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren oder zu Unrecht erhobenen Bankentgelten.

Da es bei bankenrechtlichen Fragen meist um die Durchsetzung monetärer Ansprüche geht, ist hier eine kompetente anwaltliche Beratung für Mandanten besonders wichtig. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!