Erbrecht und Vermögensnachfolge

Das Erbrecht betrifft zum einen die Frage der Zuweisung von vererbten Gegenständen oder Vermögenswerten nach einem Todesfall. In diesem Bereich entstehen häufig Unklarheiten über die Erbfolge und das weitere Vorgehen in einer solchen Situation. Wer ist Erbe geworden? Wie verhält es sich bei hinterlassenen Schulden? Welche Fristen sind jeweils zu berücksichtigen? Wie wird die Erbauseinandersetzung vollzogen? Hier stehen wir Ihnen beratend zur Seite und bieten eine kompetente Hilfestellung zur Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen.

Auf der anderen Seite bietet die qualifizierte erbrechtliche Beratung die Möglichkeit, für einen zukünftigen Erbfall durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag rechtzeitig vorzusorgen, um eine wunschgemäße, wirksame Verfügung von Todes wegen vornehmen zu können und den Hinterbliebenen eine streitige Auseinandersetzung zu ersparen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Testamentsgestaltung, etwaigen Fragen über Vorsorgevollmachten oder sonstigen erbrechtlichen Fragestellungen.

Auch die Gestaltung von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen gehört zu diesem Bereich, der in der heutigen Zeit immer wichtiger wird, um nahen Angehörigen im Falle des Falles die notwendigen Hilfsmittel an die Hand zu geben.