Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts sind wir sowohl in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung bzw. dem Unfallverursacher für Sie tätig als auch im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens bzw. des Strafverfahrens, sofern ein solches gegen Sie eingeleitet wurde.

Selbstverständlich sind wir auch für eine gerichtliche Auseinandersetzung Ihr verlässlicher Ansprechpartner. Wir vertreten hierbei sowohl Versicherungsgesellschaften als auch Unfallgeschädigte regional und überregional.

Wir bieten Ihnen umfassende und kompetente Beratung zu Fragen der Schadensregulierung unter Berücksichtigung von etwaigen Reparaturkosten, Nutzungsausfallkosten, der Kosten eines Mietwagens, Wertminderung oder Rückstufungsschaden bei Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung etc. und bieten Ihnen die erforderliche Hilfestellung bei der Durchsetzung der eigenen Ansprüche.

Im Bereich der aktiven Unfallregulierung übernehmen wir den gesamten Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und können durch eine zügige Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung eine kurzfristige Bearbeitung ermöglichen.

Gerne vertreten wir Ihre Interessen auch in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren vor der Bußgeldstelle oder auch vor Gericht. Die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit oder die Unterschreitung des notwendigen Sicherheitsabstandes sind die am häufigsten vorkommenden Verkehrsverstöße, die eine professionelle Einlassung gegenüber der Behörde erfordern. Nur durch die Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte und die Überprüfung der Messverfahren kann ein angedrohtes Bußgeld erfolgreich umgangen werden. Hierbei unterstützen wir Sie ebenso wie bei strafrechtlich relevanten Verkehrsverstößen, wie Unfallflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs.