Honorar

Rechtsanwaltsgebührenordnung, Zeitaufwand oder Pauschale

Wir gestalten unsere Abrechnung transparent. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Möglichkeiten der Berechnung, die Sie wählen können:

Zum einen besteht die Möglichkeit, die Leistung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen.  Auch die Vereinbarung von Stundenhonoraren ist allerdings möglich. Unsere Stundensätze liegen zwischen 200 und 300 € netto pro Stunde.

Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, so sprechen Sie uns an. Wir werden beim Beginn unserer Tätigkeit über etwaige anfallende Kosten beraten und informieren.

Wer aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreites zu tragen, der ist berechtigt, Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines etwaigen Prozesses in Anspruch zu nehmen.  Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier: www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf.